Wer aufgrund gesetzlicher Vorschriften einen Öl- oder Fettabscheider betreibt, muss eine Fülle von Pflichtaufgaben zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes übernehmen. Grundsätzlich werden durch einen Abscheider Fette, Öle sowie Leichtflüssigkeiten am Ort ihres Anfalls aus dem Abwasserstrom abgetrennt. Fette und Öle verursachen Ablagerungen in Rohrleitungen. Heizöl, Benzin, Dieselkraftstoff sogenannte Leichtflüssigkeiten, sind wassergefährdend und stellen eine erhebliche Gefahr für die Gewässer und die Umwelt dar.
Beispiel: Betrieb und Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheidern
Abscheideranlagen müssen regelmäßig gewartet werden. Die Abscheiderinhalte sind spätestens bei den Wartungsintervallen fachgerecht zu entsorgen. Der Betrieb der Anlage hat unter Beachtung der Herstellerangaben sowie DIN EN 858-2 und DIN 1999-100 zu erfolgen. Im Einzelnen ergeben sich folgende Pflichten:
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Wir prüfen für Sie … mit uns läuft´s richtig.
Normalerweise sind alle Grundstücke an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Es gibt jedoch Bereiche, in denen kein öffentlicher Kanal vorhanden ist. Weiterhin kann der technische oder finanzielle Aufwand für einen Kanalanschluss unzumutbar hoch sein. In diesen Fällen erfolgt die Entsorgung des Schmutzwassers entweder über eine abflusslose Grube oder eine Kleinkläranlage.
Eine abflusslose Grube ist ein Sammelbehälter für das anfallende Schmutzwasser, welches in regelmäßigen Abständen mit Hilfe eines Saugwagens abgefahren werden muss. Bei einer Kleinkläranlage wird das Schmutzwasser im Prinzip „selbst entsorgt“. Nach einer Behandlung wird das gereinigte Wasser in ein Gewässer eingeleitet. Zulässig sind nur noch Kleinkläranlagen mit biologischer Behandlung des Abwassers. Zudem ist für die Einleitung eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Abflusslose Sammelgruben und Kleinkläranlagen sind nach Ihrer Errichtung, nach sonstigen baulichen Maßnahmen und in regelmäßigen Abständen durch ein Fachunternehmen auf Dichtheit prüfen zu lassen.
Wir führen für Sie diese Prüfung gerne durch. Falls Sie bereits eine Prüfung mit dem Ergebnis „Undicht“ vorliegen haben sollten, wir können Ihnen helfen. Klicken Sie hier.
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